Nach dem Tod der Mutter setzen sich die Kinder, Bruder Alex mit Schwester Anja über den Nachlass auseinander. Die Mutter selbst hatte nichts explizit geregelt. Insgesamt gilt es ein Barvermögen von 176.000 EUR, ein abbezahltes Objekt mit 5 Mietparteien (monatliche Mieterlöse von 3.700 EUR) und das Eigenheim, in dem Tochter mit Familie wohnen und in dem die Mutter gepflegt wurde.
Alex ist der Meinung, dass das Erbe zu gleichen Teilen unter den Geschwistern verteilt werden soll. Anja hingegen vertritt die Meinung, dass ihr ein höherer Anspruch zusteht. Hat sie doch die Mutter in den letzten fünf Jahren betreut.
Dem entgegnet Alex, dass Anja für ihre Hilfeleistung die einzelnen Pflegesätze erhalten hat und damit ihre Tätigkeit entlohnt bekam. Anja hält dagegen, dass sie in dieser Zeit Ihren Beruf aufgegeben hat und nun schwer in ein eine neue Anstellung bekommt.
Nachdem bereits anwaltliche Hilfe von jeder Partei hinzugezogen wurde und der Weg zum Gericht offen im Raum stand, einigte man sich auf einen Einigungsversuch im Vorfeld durch Mediation.
In drei Sitzungen á 2 Stunden konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:
Damit sind die Ansprüche für die Pflege der Mutter berücksichtigt.